Dekret über das Statut der Sportschützen- Feuerwaffen
Föderales Waffengesetz und Dekret über das Statut der Sportschützen
In Sachen Sportwaffen stand es der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu, die Bedingungen für den Erhalt und den Entzug der Lizenz für Sportschützen festzulegen. Das Dekret vom 20. November 2006 legt nun die Bedingungen für den Erhalt einer Lizenz fest. Diese Lizenz ermächtigt ihren Inhaber zum Besitz und zur Benutzung von Sportwaffen sowie der dazugehörigen Munition.
Die wichtigsten Bedingungen
Das neue Dekret sorgt für Klarheit: Niemand darf im deutschen Sprachgebiet Sportschießen betreiben ohne im Besitz einer gültigen Lizenz für Sportschützen, einer gültigen provisorischen Lizenz für Sportschützen oder eines gleichwertigen gültigen Dokuments zu sein.
Minderjährige Sportschützen dürfen nur unter Aufsicht und Anleitung einer anerkannten Aufsichtsperson Gebrauch von Sportwaffen machen.
Die provisorische Lizenz wird im Namen der Deutschsprachigen Gemeinschaft von einem Sportschützenverband ausgestellt. Sie erlaubt den Gebrauch von Sportwaffen ausschließlich unter Aufsicht und Anleitung einer anerkannten Aufsichtsperson und gilt nur für die Waffenkategorie beziehungsweise die Waffenkategorien, für die sie ausgestellt wurde. Sie gilt höchstens 12 Monate und ist nicht verlängerbar. Um eine provisorische Lizenz zu erhalten, muss der Kandidat Mitglied eines Schützenvereins sein und verschiedene andere Bedingungen erfüllen.
Um eine Lizenz für Sportschützen zu erhalten, muss der Kandidat ebenfalls bestimmte Bedingungen erfüllen.
Bedingungen
Um an den Prüfungen teilzunehmen, müssen Sie folgende Nachweise mitbringen bzw. vorzeigen:
Nachweise |
Provisorische Lizenz |
Endgültige Lizenz |
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Mitglied im Schützenverein
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JA
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JA
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Beim Verein anfragen
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16 Jahre alt sein, wobei bei Minderjährigen das Einverständnis der Eltern beziehungsweise des gesetzlichen Vormundes vorliegen muss. 14-Jährige können eine Lizenz für Sportschützen erhalten, wenn sie eine olympische Schießdisziplin ausüben.
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JA
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JA
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Leumundszeugnis: max. 3 Monate alt, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller nicht zu einer der in Artikel 5 §4 Ziffer 1,2 und 4 des Waffengesetzes vorgesehenen Strafen verurteilt wurde.
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JA
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JA
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Sechs Monate aktiver Sportschütze sein
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NEIN
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JA
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Beim Verein anfragen
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Medizinisches Tauglichkeitsattest (max. 3 Monate alt)
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NEIN
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JA
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Kopie Personalausweis
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JA
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JA
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Digitales Passfoto
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JA
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JA
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In bestimmten Fällen kann ein Kandidat bereits mit 14 Jahren eine Lizenz für Sportschützen erhalten. Diese sind im Artikel 6 des Dekretes aufgeführt. In bestimmten Fällen kann ein Kandidat bereits mit 14 Jahren eine Lizenz für Sportschützen erhalten. Diese sind im Artikel 6 des Dekretes aufgeführt.
Ablauf der Prüfungen
- Präsentation am Sekretariat
- Überprüfung der Einschreibung und der Zulassung zur Prüfung
- Gegebenenfalls Passfoto
- Aushändigung Prüfungsblatt - Theorie
- Überprüfung Prüfungsblatt – Theorie
- Zulassung zur praktischen Prüfung – Zulassungsblatt
- Vorstellung beiJury – Praktische Prüfung
- Bestätigung der Jury zur erfolgreichen Abschluss der praktischen Prüfung
- Kopie des Bestätigungsblatts an den Sportschützen