Lokale Sporträte

Die lokalen Sporträte sind das Bindeglied zwischen den Vereinen ihrer Gemeinde und Anlaufstelle für das Ministerium. Die wesentliche Aufgabe eines lokalen Sportrates besteht in der Vertretung der sportlichen Interessen der Vereine seiner Gemeinde.

Der lokale Sportrat muss:

  1. seinen Sitz im deutschen Sprachgebiet haben und seine hauptsächlichen Aktivitäten dort durchführen
  2. die Kontrolle der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Bezug auf die Anwendung des Dekretes akzeptieren
  3. als Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht organisiert sein
  4. allen anerkannten Sportvereinen offenstehen und mindestens zwei Drittel der in der Gemeinde anerkannten Sportvereine aufgenommen haben
  5. die sportlichen Interessen der Bevölkerung und der Vereine vertreten
  6. auf Anfrage der Regierung, der Gemeinde oder aus eigener Initiative Gutachten über das Sportleben in der Gemeinde erstellen

Auf Einladung der Regierung beraten die anerkannten lokalen Sporträte einmal pro Jahr über die Tätigkeitsberichte der in ihrer Gemeinde tätigen Vereine.

Die Aktivitäten der lokalen Sporträte konzentrieren sich vor allen Dingen auf folgende Tätigkeitsbereiche:

  • Verwaltung und Trainingsstundenverteilung in den Sportstätten der Gemeinde
  • Organisation einer jährlichen Sportlerehrung

Sportrat Bütgenbach

Kontakt

Zum Brand 20
B - 4750 Weywertz

Mobil: 0049 170 81 97 062

[email protected]

Ansprechpartner: Herr Wolfgang Hartmann