Lokale Sporträte
Die lokalen Sporträte sind das Bindeglied zwischen den Vereinen ihrer Gemeinde und Anlaufstelle für das Ministerium. Die wesentliche Aufgabe eines lokalen Sportrates besteht in der Vertretung der sportlichen Interessen der Vereine seiner Gemeinde.
Der lokale Sportrat muss:
- seinen Sitz im deutschen Sprachgebiet haben und seine hauptsächlichen Aktivitäten dort durchführen
- die Kontrolle der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Bezug auf die Anwendung des Dekretes akzeptieren
- als Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht organisiert sein
- allen anerkannten Sportvereinen offenstehen und mindestens zwei Drittel der in der Gemeinde anerkannten Sportvereine aufgenommen haben
- die sportlichen Interessen der Bevölkerung und der Vereine vertreten
- auf Anfrage der Regierung, der Gemeinde oder aus eigener Initiative Gutachten über das Sportleben in der Gemeinde erstellen
Auf Einladung der Regierung beraten die anerkannten lokalen Sporträte einmal pro Jahr über die Tätigkeitsberichte der in ihrer Gemeinde tätigen Vereine.
Die Aktivitäten der lokalen Sporträte konzentrieren sich vor allen Dingen auf folgende Tätigkeitsbereiche:
- Verwaltung und Trainingsstundenverteilung in den Sportstätten der Gemeinde
- Organisation einer jährlichen Sportlerehrung
Sportrat Büllingen
Kontakt
Klöppelsgasse 10
B - 4760 Büllingen
Tel.: 080 647 946
[email protected]
Ansprechpartner: Frau Marianne Lejeune