Lokale Sporträte

Den lokalen Sporträten kommt in den Gemeinden eine Schlüsselrolle zu. Sie sind das Verbindungsglied zwischen den Vereinen einer Gemeinde und Anlaufstelle des Ministeriums in vielen kommunalpolitischen Entscheidungen. Die wesentliche Aufgabe eines lokalen Sportrates besteht in der Vertretung der sportlichen Interessen seiner Gemeinde.

Der lokale Sportrat muss:

  1. seinen Sitz im deutschen Sprachgebiet haben und seine hauptsächlichen Aktivitäten dort durchführen;
  2. die Kontrolle der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Bezug auf die Anwendung des Dekretes akzeptieren;
  3. als Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht organisiert sein;
  4. allen anerkannten Sportvereinen offen stehen und mindestens zwei Drittel der in der Gemeinde anerkannten Sportvereine aufgenommen haben;
  5. die sportlichen Interessen der Bevölkerung und der Vereine vertreten;
  6. auf Anfrage der Regierung, der Gemeinde oder aus eigener Initiative Gutachten über das Sportleben in der Gemeinde erstellen.

Auf Einladung der Regierung beraten die anerkannten lokalen Sporträte ein Mal pro Jahr über die Tätigkeitsberichte der in ihrer Gemeinde tätigen Vereine.

Die Aktivitäten der lokalen Sporträre konzentrieren sich auf folgende Tätigkeitsbereiche:

  • Verwaltung und Trainingsstundenverteilung in den Sportstätten der Gemeinde.
  • Organisation einer jährlichen Sportlerehrung.
  • Kontrolle und Abgabe der jährlich einzureichenden Tätigkeitsberichte der Sportvereine an das Ministerium.

Fußballplatz Hofstraße 41 Bütgenbach

Sportanlage mit 4 Fußballplätzen

Kontakt

Hofstraße 41
B - 4750 Bütgenbach

Tel.: 0477 479064


Ansprechpartner: Charles Servaty

Weitere Informationen:

1 Kunstrasenplatz (B Platz)

Gemeinde formell
FC Bütgenbach
4
4
5
3
ja
nein
Decke
2011
Dach, Decke, Regenrinne
Außentribüne. 200 Personen
Dach dringend reparaturbed.,C+D Platz privat, Versammlungsr.,ehem. Reith./Fahrzeugdepot,Pferdeboxen-Kleintierverein,Materialr.-Vermietung,ABDFlutlicht