Sportförderung

Ostbelgien unterstützt Spitzensportler

Die Förderung zielt auf Einzelathleten, Mannschaften und hochqualifizierte Schiedsrichter. Wie Einzelsportler unterstützt werden, hängt von deren Einstufung in einen Kader ab.

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Seit 2014 unterstützt die Deutschsprachige Gemeinschaft ihre Spitzensportler auf der Grundlage eines dreistufigen Fördersystems. Dabei lassen sich Sportler einem Kader zuteilen, es gibt die Kategorien A, B C und Nachwuchs-Kader.

Kader A, B, C und Nachwuchs-Kader

Der Nachwuchs-Kader umfasst Kinder und Jugendliche, die in ihrer Sportart ein hohes Niveau erwarten lassen und leistungsorientiert auftreten.

Der Kader C umfasst Kinder und Jugendliche, die in ihrer Sportart bereits ein hohes Niveau erreicht haben, leistungsorientiert auftreten und von den jeweiligen Sportverbänden als Talente eingestuft sind.

Der B-Kader vereinigt Jugendliche und Erwachsene, die in einer Sportdisziplin ein hohes nationales und internationales Niveau erreicht haben und eine signifikante Aussicht auf eine Leistungssteigerung nachweisen können.

Im Kader A, der höchsten Kategorie, werden Jugendliche und Erwachsene gefördert, die aufgrund ihrer bereits erbrachten sportlichen Leistungen Aussicht auf die Teilnahme an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen oder Paralympics haben.

Seit der Anpassung des Sportdekretes vom 19. April 2004 am 22. Juni 2020 müssen die Sportler, die ein A-Kader oder B-Kader Statut beantragen, aufgrund Artikel 22 § 2 einen Verhaltenskodex unterzeichnen und dem Antrag zum Kaderstatut beifügen.

Bessere Trainingsmöglichkeiten, finanzielle Unterstützung

Während es für Athleten des C-Kaders vor allem um bessere Trainingsbedingungen geht (inklusive der Freistellung in der Schule), werden die Sportler des B- und des A-Kaders auch finanziell unterstützt.

Die Einstufung der Sportler erfolgt nach Kriterien, die mit dem Belgischen Olympischen und Interföderalen Komitee sowie der Französischen Gemeinschaft abgesprochen wurden.

Die Sportler müssen den Antrag zur Anerkennung eines A-Kader oder B-Kader Statuts bis zum 31. Januar einreichen. Der Antrag zur Anerkennung eines Nachwuchs-Kader oder C-Kader Statuts kann ganzjährig eingereicht werden.

Das Statut wird pro Kalender- oder pro Schuljahr vergeben.

Förderung für hochqualifizierte Schieds- oder Kampfrichter

Auch hochqualifizierte Schieds- oder Kampfrichter können eine jährliche Unterstützung zur freien Verwendung erhalten. Fristgerecht einreichen müssen sie dafür einen Antrag und eine Bescheinigung des zuständigen nationalen Sportverbandes. Diese bestätigt, dass sie für internationale Schieds- und Kampfrichteraufgaben berufen sind.

Auch hochqualifizierte Mannschaften profitieren

Sportvereine, die über mindestens eine Mannschaft in der höchsten Spielklasse verfügen, eine aktive Jugendarbeit betreiben und deren Sportfachverband kein Leistungszentrum (gemäß Artikel 17 des Sportdekrets) betreibt, können zusätzlich finanziell gefördert werden. Maßgeblich dafür ist, bezogen auf den Zeitraum von zehn Monaten,

  • wie viele Jugendmannschaften aktiv sind;
  • wie die Trainer in den Jugendmannschaften und höchstklassigen Mannschaften qualifiziert sind.

Die Trainer werden je nach ihrer sportlichen Qualifikation in eine Bezuschussungskategorie eingestuft. Sportvereine erhalten dabei jährlich maximal 10.000 EUR.