Sportförderung

Förderung internationaler (Spitzensport-)Wettkämpfe

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sportler und Mannschaften, die an internationalen Spitzensportwettkämpfen und internationalen Wettbewerben teilnehmen, eine finanzielle Förderung erhalten.

Sportler und Mannschaften aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft können eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie an folgenden Veranstaltungen teilnehmen:

  • Internationale Spitzensportwettkämpfe
  • Internationale Wettbewerbe

Internationale Spitzensportwettkämpfe

Wer kann davon profitieren?

Diese Förderung richtet sich an identifizierte:

  • C-, B- oder A-Kader-Athleten
  • hochqualifizierte Mannschaften

Welche Sportevents können bezuschusst werden?

Ein Coach sitzt neben einer Sportlerin

Bezuschusst wird die Teilnahme an:

  • Europapokalwettbewerben
  • Welt- und Europameisterschaften
  • Universiaden
  • Olympiaden
  • Europäischen Olympischen Jugendfestivals
  • Special Olympics
  • Paralympics

Gibt es eine Voraussetzung?

Die Sportler oder die Mannschaften müssen sich nachweislich für die Teilnahme qualifiziert haben. Sportevents ohne Qualifikationssystem sind nicht förderfähig.

Wie hoch ist die Bezuschussung?

Die Sportler oder die Mannschaften und deren anerkannte Betreuer können laut Sportdekret einen Zuschuss von maximal 100 Prozent der Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie der Einschreibegebühren erhalten.

In der Regel liegt der Zuschuss bei 75 Prozent und die Kosten dürfen nicht bereits von anderen Behörden oder Organisationen getragen werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Ausschließlich anerkannte Sportvereine und anerkannte Sportfachverbände sind antragsberechtigt.

Wie und wann muss der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag muss vollständig und mindestens einen Monat vor Beginn der Veranstaltung mit dem entsprechenden Online-Formular eingereicht werden.

Antragsteller, die kein Online-Formular einreichen können, können ein Word-Formular beim Fachbereich Sport, Medien und Tourismus im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft anfragen. Die Fristen bleiben bestehen.

Internationale Wettbewerbe

Wer kann davon profitieren?

Die Förderung richtet sich an Sportler und Mannschaften, die nicht über das Statut eines C-, B- oder A-Kader-Athleten verfügen beziehungsweise nicht als hochqualifizierte Mannschaft eingestuft sind.

Welche Sportevents können bezuschusst werden?

Bezuschusst wird die Teilnahme an internationalen Wettbewerben in Jugendkategorien und offenen Altersklassen.

Gibt es eine Voraussetzung?

Die Sportler oder die Mannschaften müssen sich nachweislich für die Teilnahme qualifiziert haben. Sportevents ohne Qualifikationssystem sind nicht förderfähig.

Wie hoch ist die Bezuschussung?

Die Sportler oder die Mannschaften und deren anerkannte Betreuer können laut Sportdekret einen Zuschuss von maximal 50 Prozent der Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten erhalten, insofern diese Kosten nicht von anderen Behörden oder Organisationen getragen werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Ausschließlich anerkannte Sportvereine und anerkannte Sportfachverbände sind antragsberechtigt.

Wie und wann muss der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag muss vollständig und mindestens einen Monat vor Beginn der Veranstaltung mit dem entsprechenden Online-Formular eingereicht werden.

Antragsteller, die kein Online-Formular einreichen können, können ein Word-Formular beim Fachbereich Sport, Medien und Tourismus im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft anfragen. Die Fristen bleiben bestehen.

Das Sportdekret vom 19. April 2004, so wie es abgeändert wurde, sieht im Artikel 24 eine Förderung für die Teilnahme an internationalen Spitzensportwettkämpfen und in Artikel 24.1 eine Förderung für die Teilnahme an internationalen Wettbewerben vor.