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Wozu sind Spitzensportler der registrierten Zielgruppe in Ostbelgien verpflichtet?

Zwei Dinge: Erstens müssen Sie als Spitzensportler der Kategorie A und B alle drei Monate Angaben zu Ihrem Aufenthaltsort machen. Zweitens müssen Sie für gewisse Medikamente und Behandlungen eine Genehmigung anfragen.

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