Welche Form für meinen Verein?

Faktische Vereinigung versus VoG

Sie möchten einen Verein gründen und wissen nicht, ob eine VoG oder eine faktische Vereinigung besser geeignet ist? Oder es gibt ihn bereits, aber Sie sind sich bzgl. der Form unsicher? Hier finden Sie alle Unterschiede!

Stark vereinfacht kann man Folgendes festhalten:

Faktische Vereinigung VoG
Rechtsunsicherheit Rechtssicherheit
Persönliche Haftung der Mitglieder Keine persönliche Haftung der Mitglieder
Geringerer Verwaltungsaufwand Hoher Verwaltungsaufwand

Jeder Verein muss für sich entscheiden, welches Argument für ihn überwiegt.

Sie möchten ein uneigennütziges Ziel verfolgen?

Sie können sich in einer faktischen Vereinigung zusammenschließen, dafür muss nicht unbedingt eine VoG gegründet werden. Im Gegensatz zu einer VoG verfügt die faktische Vereinigung nicht über den Status als eigenständige Rechtsperson: Sie hat an sich weder Rechte noch Pflichten. Die haben nur die einzelnen Mitglieder, auch wenn sie alle gemeinsam handeln oder sich gemeinsam durch eine Person vertreten lassen. Dies betrifft zum Beispiel die Verantwortung für die Handlungen der faktischen Vereinigung, Verträge (Immobilien, Versicherungen, Lieferungen etc.), Haftung, Schulden und die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen.

Transparenz und schriftliche Übereinkünfte sind das A und O für das gute Funktionieren einer faktischen Vereinigung

Da es keine einheitlichen Regelungen wie für die VoG gibt, ist es besonders wichtig, dass sich die Mitglieder einer faktischen Vereinigung darauf einigen, wie sie zusammenarbeiten möchten und dies schriftlich festhalten.

Es gibt viele Beispiele für faktische Vereinigungen in Ostbelgien: gewisse Sport- oder Kulturvereine, Jugendeinrichtungen, Elternräte, Gewerkschaften, Nachbarschaftskomitees usw.

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Ob eine VoG oder eine faktische Vereinigung gegründet werden sollte, hängt davon ab, um welchen finanziellen und haftungsrechtlichen Umfang es geht und muss im Einzelfall betrachtet werden.

  • Ihr Verein hat keine oder nur geringe Finanzbewegungen und dabei handelt es sich eher um eine Kostenbeteiligung? Die geplanten Aktivitäten haben ein überschaubares Risiko und sind nach Rücksprache mit dem Versicherungsmakler gut versichert? Dann könnten Sie über eine faktische Vereinigung nachdenken.
  • Es geht um mehr Geld, zahlreiche Mitglieder, umfangreiche Aktivitäten und/oder um Immobilien und Personalverantwortung? Dann ist vielleicht eher die VoG die richtige Form. Die VoG als gesetzlich anerkannte, eigenständige juristische Person ist für die Belange und Zielsetzungen des Vereins verantwortlich und kann haftbar gemacht werden. Dies schützt die Mitglieder und deren Privatvermögen.

Das neue Infoblatt im Download gibt einen ersten Überblick über faktische Vereinigungen. Außerdem gibt es einen neuen Bereich zu den faktischen Vereinigungen, zu dem Sie über die weiterführenden Links gelangen. Alle Infos zur VoG finden Sie im Bereich „VoG-Wissen von A bis Z“ ebenfalls unter den weiterführenden Links.