Jetzt Antrag einreichen!

Anschaffung von Sportmaterial und -ausstattungen

Sie sind im Sportbereich aktiv? Bis zum 31. März 2023 können Sie einen Antrag auf Sportmaterial und Sportausstattungen stellen. Alle Infos zur Antragstellung erhalten Sie hier!

Die Deutschsprachige Gemeinschaft bezuschusst die Anschaffung von mobilem Sportmaterial, das weder persönlich, noch schnell verschleißbar, noch an einem Bau verankert ist. Antragsberechtigt sind dabei:

  • Auf einem Rasen liegt unterschiedliches Sportmaterial.
    Sportvereine
  • Behindertensportorganisationen
  • Gemeinden
  • Elternvereinigungen
  • Sporträte
  • Sportbünde
  • Sportgemeinschaften
  • anerkannte Sportverbände

Wie kann ich einen Antrag stellen?

  • Sie müssen die Förderanträge vor dem 31. März 2023 einreichen.
  • Sie müssen den Antrag vor der Anschaffung des zu bezuschussenden Sportmaterials stellen.
  • Sie dürfen keinen Erwerbszweck verfolgen.
  • Sie müssen Ihren Sitz innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben.
  • Die Anschaffung des Sportmaterials muss durch eine kontinuierliche Tätigkeit im Sportbereich gerechtfertigt sein. Als Nachweis müssen Sie dem Antrag einen Tätigkeitsbericht beifügen.

Sie verpflichten sich, das Sportmaterial nur für Ihre sportlichen Aufgabe zu verwenden und es mit größter Sorgfalt zu verwalten. Außerdem verpflichten Sie sich, eine Kontrolle seitens des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu akzeptieren. Zu diesem Zweck müssen Sie dem oder den mit der Kontrolle beauftragten Beamten den Zugang zu allen Räumlichkeiten, in denen das Sportmaterial benutzt oder aufbewahrt wird, gestatten.

Wie erhalte ich den Zuschuss?

Die Regierung muss vor Bestellung oder Ankauf ihr schriftliches Einverständnis geben, damit das betreffende Sportmaterial für eine Bezuschussung infrage kommt. Sie müssen dem Antrag drei Preisangebote beifügen, wenn der Preis 5.500 Euro erreicht, anderenfalls genügt ein Preisangebot. Der Zuschuss wird erst nach dem Ankauf des Sportmaterials aufgrund der eingereichten Rechnungs‑ und Zahlungsbelege ausbezahlt.

Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent des in Betracht kommenden und von der Regierung gebilligten Gesamtbetrages der Ausgaben für das Sportmaterial.

Wie kann ich einen Antrag auf Sportausstattungen stellen?

Die Beantragung von Zuschüssen im Bereich der Sportausstattungen unterliegt den Bestimmungen des Infrastrukturdekrets. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich den Fachbereich Sport, Medien und Tourismus.